Stand 26.03.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen HappyFit und den Mitgliedern geschlossen werden.
Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Happy-Fit Fitness-GmbH 1 Deutschland (kurz HappyFit) kommt durch das vollständige Ausfüllen und Bestätigen der Mitgliedschaft durch die Unterschrift des Mitgliedes ggf. auch über die Homepage von HappyFit in Form eines Online-Vertrages zustande. Nur bei online abgeschlossenen Verträgen gilt ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Der Widerruf bedarf der Textform. Ein Vertragsabschluss ist frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bei unter 18-jährigen Kunden muss der Vertragsabschluss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Vertrag beginnt mit dem im Anmeldeformular festgesetzten Datum. Das Mitglied ist verpflichtet, jegliche, den Vertrag betreffende Änderungen (z.B. Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), HappyFit unverzüglich mitzuteilen.
Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Geltung dieser AGB an.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung des Fitnessstudios zu beachten. Diese hängt gut sichtbar im Fitnessstudio aus. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung hat HappyFit das Recht, ein Hausverbot auszusprechen oder die Mitgliedschaft zu kündigen. Die Einrichtungen und Geräte des Fitnessstudios dürfen nur in einem ordnungsgemäßen Zustand und gemäß den Anweisungen des Personals genutzt werden. In den Trainingsbereichen ist eine angemessene Lautstärke zu wahren. Die Verwendung von persönlichen Musikabspielgeräten ist nur mit Kopfhörern gestattet. Lautstarke Unterhaltungen, lautes Schreien/Stöhnen, lautes Telefonieren oder das laute Abspielen von Musik sind zu unterlassen, um den Trainingsfrieden zu bewahren. Auf persönliche Hygiene ist zu achten. Das Mitglied wurde darüber informiert, dass es auch unbetreute Trainingszeiten gibt, in denen auf eigene Gefahr trainiert wird und eine Haftung durch HappyFit nicht übernommen wird.
Der Vertrag ist für die vereinbarte Mindestlaufzeit verbindlich. Nach Beendigung der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere 4 Wochen. Sie ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen von beiden Seiten kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Jede Kündigung bedarf der Textform. Sowohl für HappyFit als auch für das Mitglied ist eine sofortige Auflösung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar für den Auflösenden macht (z.B. Umzug weiter als 40 km der nächst liegenden HappyFit Filiale). Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig.
Im Falle einer Schwangerschaft, einer Verletzung oder einer Krankheit, die die Nutzung des Fitnessstudios durchgehend länger als 6 Wochen unmöglich macht, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag beitragsfrei auszusetzen. Den Grund und die voraussichtliche Dauer für die Unterbrechung muss das Mitglied durch ein fachärztliches Attest nachweisen. Der Zeitraum der Unterbrechung ist nicht für die Berechnung der Laufzeit des Vertrages heranzuziehen, der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Unterbrechung.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem gewählten Tarif und kann dem Mitgliedsvertrag des Mitglieds entnommen werden. Die vereinbarten Beiträge werden alle zwei Wochen vom Konto des Mitglieds im Voraus abgebucht. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch HappyFit möglich. Das Mitglied ist dann verpflichtet, jene Entgelte zu bezahlen, die bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt fällig geworden wären. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften werden dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren zzgl. Mahngebühren in Rechnung gestellt.
Zu Beginn der gewählten Mitgliedschaft wird dem Mitglied eine Startgebühr in Höhe von 39,99 € und 10,00 € für den Zutrittstransponder berechnet. Dieser ist nicht übertragbar.
Ein Verlust des Transponders ist unverzüglich zu melden; für die Neuausstellung ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.
Die Mitgliedschaft bei HappyFit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist bei Nutzung der Räumlichkeiten von HappyFit zum Ein- und Auschecken verpflichtet. Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen notwendig, um den Versicherungsschutz während des Trainings zu gewährleisten. Der Transponder darf nur vom Mitglied persönlich verwendet werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Soweit der dem Mitglied überlassene Transponder durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird und hierdurch HappyFit Schaden entsteht, werden die entsprechenden Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied geltend gemacht. Ebenso ist es dem Mitglied nicht gestattet, Personen ohne Transponder Zutritt zum Studio zu gewähren bzw. studiofremde Personen mitzuführen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmungen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 €.
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung sowie von Wertgegenstände oder Geld wird die Haftung durch HappyFit ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von HappyFit zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
Spinde stehen den Mitgliedern während der Trainingszeit zur Verfügung und sind nach jedem Training zu leeren. Ein Vorhängeschloss zur Verrieglung muss das Mitglied selbst mitbringen oder kann ein solches im Studio erwerben. Bei Dauerbelegung behält sich HappyFit vor, den Spind durch Entfernen des Vorhängeschlosses zu öffnen und zu leeren. HappyFit übernimmt keine Haftung für Wertsachen oder persönliche Gegenstände, die im Spind oder an anderen Stellen im Fitnessstudio aufbewahrt werden.
Die Umkleidekabinen, sanitären Anlagen und Duschen sind ausschließlich für Mitglieder des Fitnessstudios bestimmt und sollen stets sauber und ordentlich hinterlassen werden. Insbesondere der Verbrauch des Duschwassers soll im Sinne der Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst und sparsam erfolgen.
Zur Sicherheit unserer Mitglieder und zum Schutz des Eigentums erfolgt in unseren Fitnessstudios eine Videoüberwachung der öffentlichen Bereiche. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zum Zweck der Sicherheitsüberwachung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nach 48 Stunden automatisch gelöscht, sofern keine relevanten Vorfälle vorliegen.
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Mitglieder bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, das angebotene Trainingsprogramm zu absolvieren. Das Fitnessstudio haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch das Training entstehen.
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind der Finanzdienstleister Finion Capital GmbH, der Inkassodienstleister Finion FairPay GmbH sowie bei berechtigtem Interesse ein Anwalt.
Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Nutzung der UV-Geräte untersagt. Das Solarium darf jeweils nur von einer Person maximal einmal am Tag genutzt werden. Die Benutzung der Solarien ist ohne vorherige Reservierung jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. Termine werden nicht vergeben. Die Nutzung des Solariums geschieht auf eigene Gefahr. HappyFit übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigung, insbesondere Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße oder übermäßige Nutzung der Solarien. Für Schäden, die während der Nutzung der Solarien etc. auftreten, wird der Verursacher zur Haftung bzw. Erstattung herangezogen.
Bei den Saunen in einigen Standorten handelt es sich um ein zusätzliches Angebot, das den Mitgliedern über den Vertrag hinaus zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht nicht. Die Nutzung der Sauna geschieht auf eigene Gefahr. HappyFit übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigung. Die Nutzung der Sauna ist nur unter Einhaltung der ausgeschriebenen Saunaregeln erlaubt!
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.